Brutto Netto berechnen 2026 – so funktioniert es
Der Brutto Netto Rechner zeigt Ihnen, wie viel von Ihrem vereinbarten Bruttolohn tatsächlich auf dem Konto landet. Zwischen Brutto und Netto liegen zwei große Blöcke: die Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und die Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch die Abzüge ausfallen, hängt vor allem von Ihrer Steuerklasse, dem Bundesland, der Kinderzahl und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab. Unser Gehaltsrechner berücksichtigt alle gesetzlichen Werte für das Steuerjahr 2026 und rechnet bei jeder Eingabe sofort neu.
Wie die Lohnsteuer berechnet wird
Grundlage der Lohnsteuer ist der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Zunächst wird vom Jahresbrutto der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen; das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen (zvE). Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt 2026 keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab rund 69.879 € zvE) und schließlich 45 % („Reichensteuer") ab 277.826 €. Der Tarif wird für 2026 leicht nach rechts verschoben, um die kalte Progression auszugleichen – bei gleichem Bruttolohn bleibt dadurch etwas mehr netto übrig.
Steuerklassen I bis VI im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden:
- Steuerklasse I – für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Standardtarif mit einfachem Grundfreibetrag.
- Steuerklasse II – wie I, zusätzlich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Steuerklasse III – für Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen. Nutzt den doppelten Grundfreibetrag (24.696 €), daher sehr niedrige Abzüge.
- Steuerklasse IV – für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, entspricht im Wesentlichen der Klasse I.
- Steuerklasse V – das Gegenstück zu III für den geringer verdienenden Partner: kein Grundfreibetrag, entsprechend hohe Abzüge.
- Steuerklasse VI – für zweite und weitere Arbeitsverhältnisse, ohne Freibeträge und mit den höchsten Abzügen.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze fällig: bei Einzelveranlagung ab 20.350 € Jahreslohnsteuer, in Steuerklasse III ab 40.700 €. Dank der Milderungszone steigt er nicht schlagartig an, sondern wächst mit einem Grenzsatz von 20 % gleitend hinein. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer fällt daher gar kein Soli mehr an. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer und wird nur erhoben, wenn Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören.
Sozialabgaben 2026 – der Arbeitnehmeranteil
Die Beiträge zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. Für Arbeitnehmer gelten 2026 folgende Sätze auf das Bruttoeinkommen – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG):
| Versicherung | Arbeitnehmer | BBG (Monat) |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € |
| Krankenversicherung | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Basis) | 5.812,50 € |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt bei etwa 2,9 %, wovon Arbeitnehmer die Hälfte (1,45 %) tragen. Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Eltern werden dagegen entlastet: Ab dem 2. bis zum 5. Kind sinkt der Beitrag um je 0,25 Prozentpunkte, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. In Sachsen tragen Arbeitnehmer bei der Pflegeversicherung 1,0 Prozentpunkt mehr als im übrigen Bundesgebiet, weil dort ein Feiertag als Ausgleich nicht abgeschafft wurde.
Was sich 2026 ändert
Zum Jahr 2026 steigen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag, der Steuertarif wird an die Inflation angepasst und die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben. Höhere Bemessungsgrenzen bedeuten, dass Gutverdiener auf einen größeren Teil ihres Gehalts Sozialbeiträge zahlen. Für die meisten Beschäftigten überwiegt jedoch der Entlastungseffekt aus dem angepassten Steuertarif. Nutzen Sie den Lohnrechner oben, um Ihre persönliche Situation für 2026 exakt durchzurechnen – inklusive Vergleich zwischen den Steuerklassen.
Brutto-Netto-Tabelle 2026: Beispiele nach Steuerklasse
Die folgende Übersicht zeigt das monatliche Nettogehalt 2026 für typische Bruttolöhne, berechnet mit diesem Brutto Netto Rechner für die Steuerklassen I, III und V (Annahmen: Berlin, 30 Jahre, kinderlos, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %):
| Brutto / Monat | Netto SK I | Netto SK III | Netto SK V |
| 2.000 € | 1.480 € | 1.565 € | 1.211 € |
| 2.500 € | 1.773 € | 1.956 € | 1.487 € |
| 3.000 € | 2.059 € | 2.314 € | 1.756 € |
| 3.500 € | 2.338 € | 2.631 € | 2.018 € |
| 4.000 € | 2.611 € | 2.934 € | 2.274 € |
| 4.500 € | 2.877 € | 3.228 € | 2.523 € |
| 5.000 € | 3.137 € | 3.518 € | 2.766 € |
| 6.000 € | 3.650 € | 4.103 € | 3.244 € |
Alle Werte gerundet und ohne Gewähr. Mit Kirchensteuer, Kindern oder abweichendem Zusatzbeitrag ändern sich die Beträge – nutzen Sie den Rechner oben für Ihr persönliches Ergebnis.
Offizielle Quellen
Die Berechnung folgt den amtlich veröffentlichten Werten für 2026: