Brutto Netto Rechner 2026

Berechnen Sie in Sekunden, wie viel von Ihrem Bruttolohn netto übrig bleibt – mit allen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung nach dem Stand 2026.

✓ Steuerjahr 2026 ✓ Alle Steuerklassen ✓ 16 Bundesländer ✓ Kostenlos & ohne Anmeldung

Stand: 13. Juli 2026 · Redaktion Brutto-Netto-Rechner.work · Werte nach offiziellen Quellen 2026 geprüft

Vom Brutto zum Netto Ein Bruttolohn-Balken wird in einen großen Netto-Anteil und kleinere Anteile für Steuern und Sozialabgaben aufgeteilt. Brutto 3.500 € Netto 2.340 € Sozial- abgaben Steuern

Ihre Angaben

Ihr Nettolohn pro Monat

pro Jahr

PositionMonatJahr
Bruttolohn
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Rentenversicherung 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 %
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Sozialabgaben gesamt
Abzüge gesamt
Nettolohn
Netto Lohnsteuer Soli Kirche Rente Arbeitslos Kranken Pflege

Hinweis: Alle Ergebnisse sind ca.-Werte ohne Gewähr und stellen keine Steuerberatung dar. Individuelle Freibeträge, Vorsorgeaufwendungen und Sonderfälle werden vereinfacht behandelt. Maßgeblich ist Ihre Lohnabrechnung bzw. der Steuerbescheid.

Brutto Netto berechnen 2026 – so funktioniert es

Der Brutto Netto Rechner zeigt Ihnen, wie viel von Ihrem vereinbarten Bruttolohn tatsächlich auf dem Konto landet. Zwischen Brutto und Netto liegen zwei große Blöcke: die Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und die Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch die Abzüge ausfallen, hängt vor allem von Ihrer Steuerklasse, dem Bundesland, der Kinderzahl und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab. Unser Gehaltsrechner berücksichtigt alle gesetzlichen Werte für das Steuerjahr 2026 und rechnet bei jeder Eingabe sofort neu.

Wie die Lohnsteuer berechnet wird

Grundlage der Lohnsteuer ist der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Zunächst wird vom Jahresbrutto der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abgezogen; das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen (zvE). Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt 2026 keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab rund 69.879 € zvE) und schließlich 45 % („Reichensteuer") ab 277.826 €. Der Tarif wird für 2026 leicht nach rechts verschoben, um die kalte Progression auszugleichen – bei gleichem Bruttolohn bleibt dadurch etwas mehr netto übrig.

Steuerklassen I bis VI im Überblick

Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden:

  • Steuerklasse I – für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Standardtarif mit einfachem Grundfreibetrag.
  • Steuerklasse II – wie I, zusätzlich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
  • Steuerklasse III – für Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen. Nutzt den doppelten Grundfreibetrag (24.696 €), daher sehr niedrige Abzüge.
  • Steuerklasse IV – für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, entspricht im Wesentlichen der Klasse I.
  • Steuerklasse V – das Gegenstück zu III für den geringer verdienenden Partner: kein Grundfreibetrag, entsprechend hohe Abzüge.
  • Steuerklasse VI – für zweite und weitere Arbeitsverhältnisse, ohne Freibeträge und mit den höchsten Abzügen.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze fällig: bei Einzelveranlagung ab 20.350 € Jahreslohnsteuer, in Steuerklasse III ab 40.700 €. Dank der Milderungszone steigt er nicht schlagartig an, sondern wächst mit einem Grenzsatz von 20 % gleitend hinein. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer fällt daher gar kein Soli mehr an. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer und wird nur erhoben, wenn Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören.

Sozialabgaben 2026 – der Arbeitnehmeranteil

Die Beiträge zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. Für Arbeitnehmer gelten 2026 folgende Sätze auf das Bruttoeinkommen – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG):

VersicherungArbeitnehmerBBG (Monat)
Rentenversicherung9,3 %8.450 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %8.450 €
Krankenversicherung7,3 % + ½ Zusatzbeitrag5.812,50 €
Pflegeversicherung1,8 % (Basis)5.812,50 €

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt bei etwa 2,9 %, wovon Arbeitnehmer die Hälfte (1,45 %) tragen. Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Eltern werden dagegen entlastet: Ab dem 2. bis zum 5. Kind sinkt der Beitrag um je 0,25 Prozentpunkte, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. In Sachsen tragen Arbeitnehmer bei der Pflegeversicherung 1,0 Prozentpunkt mehr als im übrigen Bundesgebiet, weil dort ein Feiertag als Ausgleich nicht abgeschafft wurde.

Was sich 2026 ändert

Zum Jahr 2026 steigen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag, der Steuertarif wird an die Inflation angepasst und die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben. Höhere Bemessungsgrenzen bedeuten, dass Gutverdiener auf einen größeren Teil ihres Gehalts Sozialbeiträge zahlen. Für die meisten Beschäftigten überwiegt jedoch der Entlastungseffekt aus dem angepassten Steuertarif. Nutzen Sie den Lohnrechner oben, um Ihre persönliche Situation für 2026 exakt durchzurechnen – inklusive Vergleich zwischen den Steuerklassen.

Brutto-Netto-Tabelle 2026: Beispiele nach Steuerklasse

Die folgende Übersicht zeigt das monatliche Nettogehalt 2026 für typische Bruttolöhne, berechnet mit diesem Brutto Netto Rechner für die Steuerklassen I, III und V (Annahmen: Berlin, 30 Jahre, kinderlos, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %):

Brutto / MonatNetto SK INetto SK IIINetto SK V
2.000 €1.480 €1.565 €1.211 €
2.500 €1.773 €1.956 €1.487 €
3.000 €2.059 €2.314 €1.756 €
3.500 €2.338 €2.631 €2.018 €
4.000 €2.611 €2.934 €2.274 €
4.500 €2.877 €3.228 €2.523 €
5.000 €3.137 €3.518 €2.766 €
6.000 €3.650 €4.103 €3.244 €

Alle Werte gerundet und ohne Gewähr. Mit Kirchensteuer, Kindern oder abweichendem Zusatzbeitrag ändern sich die Beträge – nutzen Sie den Rechner oben für Ihr persönliches Ergebnis.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie berechnet man vom Brutto das Netto?

Vom Bruttolohn werden zuerst Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgezogen, danach die Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der verbleibende Betrag ist Ihr Netto. Der Rechner erledigt alle Schritte automatisch, sobald Sie Bruttolohn, Steuerklasse und Bundesland eingeben.

Wie viel Netto bleibt von 3000 € brutto?

Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag bleiben rund 2.050–2.150 € netto. Der genaue Wert hängt von Bundesland, Kinderzahl und Alter ab. Tragen Sie einfach 3.000 in den Rechner ein, um Ihren individuellen Betrag zu sehen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III und V?

Steuerklasse III nutzt den doppelten Grundfreibetrag und führt zu sehr niedrigen Abzügen – ideal für den höher verdienenden Partner. Steuerklasse V erhält keinen Grundfreibetrag und hat daher hohe Abzüge. Die Kombination III/V lohnt sich vor allem bei stark unterschiedlichen Einkommen; die endgültige Steuer wird über die Steuererklärung ausgeglichen.

Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?

Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 % (Kinderlose ab 23: 2,4 %). Zusammen sind das rund 20 % des Bruttolohns bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen.

Wann fällt kein Soli mehr an?

Der Solidaritätszuschlag entfällt, solange die Jahres-Lohnsteuer unter 20.350 € (bzw. 40.700 € in Steuerklasse III) liegt. Darüber wird er über eine Milderungszone gleitend eingeführt. Volle 5,5 % zahlen erst Personen mit sehr hohem Einkommen.

Was ändert sich 2026 beim Brutto-Netto?

2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 €, der Steuertarif wird gegen die kalte Progression angepasst und die Beitragsbemessungsgrenzen steigen (RV/ALV 8.450 €, KV/PV 5.812,50 € pro Monat). Bei gleichem Brutto bleibt dadurch für viele etwas mehr Netto.

Wie wirkt sich die Kinderzahl auf die Pflegeversicherung aus?

Ab dem 2. bis zum 5. Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Prozentpunkte, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen dagegen 0,6 Prozentpunkte Zuschlag. Geben Sie Ihre Kinderzahl im Rechner an, um den korrekten Beitrag zu sehen.